Da muss man doch was tun können ?! – Möglichkeiten der direkten Demokratie in Form des Bürgerbegehrens nach Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung

Das Seminar soll die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten für die Durchführung eines Bürgerbegehrens beleuchten.

Dabei sollen zunächst die Voraussetzungen formeller und materieller Art für die Zulassung sowie Hürden und Quoren dargelegt werden. Weiterhin soll ein Blick auf die Möglichkeit von Ratsbegehren und auf die Durchführung eines Bürgerentscheids sowie deren Folgen geworfen werden.

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Datum:
Freitag, 26.04.2024
Ort:
ProjektSchmiede Lechhausen, Neuburger Straße 4, 86167 Augsburg
Zeit:
19.00 Uhr, Dauer ca. 3h
Referent(in):
Thomas Böhmer

Thomas Böhmer

Einladung

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