Social Media ist auch in Behörden mittlerweile mehr als nur ein „Buzzword“. Öffentliche Stellen aller Ebenen setzen in diesem Bereich beim Einsatz von Digitaltechnik verstärkt auf die Angebote von privaten Dienstanbietern. Die Vielfalt scheint grenzenlos. Das Seminar erläutert die Chancen, die sich aus dem Einsatz ergeben können, sowie die damit verbundenen rechtlichen Risiken bei Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Neben wirksamen Instrumenten zur Bekämpfung von Hate Speech und Fake News geht es um die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Ziel ist, die Teilnehmer/-innen in der Auswahl und im rechtskonformen Umgang geeigneter Anwendungen praxisgerecht zu schulen.
Zur besseren Verteilung der Inhalte kann das Seminar auf Wunsch auch an zwei aufeinanderfolgenden Tagen gebucht werden.
Tobias Koch ist Volljurist und Hauptamtlicher Hochschullehrer. Berufliche Erfahrung hat er im Bereich der internationalen Lizenzvergabe bei der Mediengruppe RTL Deutschland. Von 2013 bis 2017 wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau. Seit 2017 lehrt er hauptamtlich an der Hochschule für den Öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung – die Rechtsgebiete Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht, Recht der Informationstechnologie und öffentliches Baurecht. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der HAW Landshut.
Tobias Koch
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