Angebote des Bildungswerkes
für das Jahr 2025 / 2026

Alle unsere Veranstaltungen, sowohl in Präsenz, als auch Online-Seminare, können von allen Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Bayern (unabhängig vom Wohnort) besucht werden. Die Zuordnung nach Regierungsbezirken hat organisatorische Gründe und dient der Übersichtlichkeit. 

Grundsätzlich sind unsere Seminarorte barrierefrei /-arm. Bitte teilen sie uns vor einem Seminarbesuch mit, wenn Sie aufgrund einer Behinderung Unterstützung für den Zugang zu unseren Seminaren benötigen.

Die Angaben dieser Seite stellen die Übersichtsplanung eines Halbjahres dar. Für verbindliche Informationen und weitergehende Angaben zu den vom BKB in Ihrem Regierungsbezirk organisierten Veranstaltungen klicken Sie bitte die jeweilige Seminarzeile an. Alternativ können Sie die regionalen Angebote besuchen. Diese finden Sie im Menü auf der linken Seite.

Die aktualisierte Broschüre „Kommunalwahl 2026“ mit Wahlkalender von Herrn Dr. Büchner ist erschienen.

Sehr geehrte Damen und Herren, 

um Ihnen Ihre Arbeit im Ortsverband und auf weiteren kommunalen Ebenen zur erleichtern, wurde die Broschüre zur Kommunalwahl aktualisiert. Herrn Dr. Büchner (ehem. Fachbereichsleiter Allgemeine Innere Verwaltung, Hochschule für den öffentlichen Dienst, Hof) ist es wieder gelungen, einen prägnanten und hilfreichen Leitfaden „Kommunalwahl 2026“ für am Kandidaten- und Wahlprozeß beteiligte Personen zu erstellen. 

Gerne senden wir Ihnen die Broschüre bei berechtigtem Interesse zu. Bitte halten Sie ggf. kurz per E-Mail (geschaeftsstelle@bkb-bayern.de) oder per Telefon (09228 9969566) Rücksprache mit uns. Erst dann senden Sie uns bitte einen vollständig adressierten und mit 1,80 EUR frankierten Rückumschlag (Mindestmaß C5) zu. 

Den adressierten Rücksendeumschlag (mit Ihrer Adresse und mit 1,80 EUR frankiert) senden Sie bitte an:

Bildungswerk für Kommunalpolitik Bayern e.V., Postfach 5, 95347 Thurnau

Nur solange der Vorrat reicht!
Berichtigung und Ergänzung (Stand: 08.08.2025):

1. Der auf Seite 33 genannte Stichtag für das Wahlrecht zur Unterzeichnung oder Unterstützung eines Wahlvorschlags ist nicht der 41., sondern der 48. Tag vor dem Wahltag (= 19.01.2026).

2. Die Erteilung von Wahlscheinen (mit Briefwahlunterlagen) ist künftig erst ab dem 20. Tag vor der Wahl möglich (= 16.02.2026). Der Wahlterminkalender ist auf Seite 39 entsprechend zu ergänzen.