Neues Mitglied in kommunalen Selbstverwaltungsorganen – Was kommt auf Sie zu?

Rechtliches und Praktisches für künftige Bezirks,- Kreis- und Gemeinderäte.

Bewerberinnen und Bewerber um eine Mitgliedschaft in einer Kommunalvertretung wissen oft nicht, was auf sie „zukommt“.

Die künftigen Mitglieder in kommunalen Selbstverwaltungsorganen werden über

  • das Bayerischen Kommunalrecht allgemein (am Beispiel der Bayer. Gemeindeordnung)
  • das Rechtsverhältnis (Befugnisse, Rechte, Pflichten) der Kollegialorgane
  • den „Geschäftsgang“ bei Kommunen,
  • der Arbeitsweise kommunaler Vertretungsorgane (vom Beschlusszwang bis zu den unterschiedlichen „Ausschüssen“)
  • die (rechtlichen bzw. politischen) Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Vertretungsorgane,
  • die Stolpersteine (Interessenkonflikt, persönliche Beteiligung)
  • die strafrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Amtsausübung,
  • die Grundsätze des kommunalen Haushalts, Beschaffungs- und Satzungsrechts

informiert.

Breiten Raum sollen auch Fragen der künftigen Mitglieder kommunaler Vertretungsorgane einnehmen.

Der Referent, Dipl.-Verwaltungswirt und Oberregierungsrat a. D. verfügt über 30 Jahre hautamtliche Prüfungstätigkeit in der Kommunal – und Staatverwaltung.

Details

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Datum:
Freitag, 27.03.2026
Ort:
Mittelfranken
Zeit:
19:00 Uhr, Dauer ca. 3h
Referent(in):
Hans Schaller

Hans Schaller

Einladung

Anmeldung zum Seminar "Neues Mitglied in kommunalen Selbstverwaltungsorganen – Was kommt auf Sie zu?"